Unser regionaler Partner in Sachen Versicherungen, Allianz Freimoser, Höglauer, Scholze & Co. OHG hat uns über das Thema abirrende Golfbälle aus aktuellem Anlass wie folgt informiert.
Der Deutsche Golf Verband (DGV) hat den Versicherungsvertrag für die Golfclubs, der auch bei der Allianz (im Firmen-Ressort) bestand, zum Ende des Jahres gekündigt.
In diesem Zug meldete der DGV nun an seine Mitglieder, jeder einzelne solle seinen Haftpflichtversicherungsschutz darauf überprüfen, ob das Golf spielen und besonders „abirrende Golfbälle“ versichert seien.
Nun möchten die Golfer wissen, ob auch Versicherungsschutz für abirrende Golfbälle im Rahmen der PH besteht.
Für die Allianz gilt hier: Sowohl im alten Privatschutz als auch im neuen Privatschutz sind Schäden aus abirrenden Golfbällen gedeckt. Dies gilt natürlich sowohl für die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche als auch für die Übernahme berechtigter Ansprüche. Jeder Golfer ist also mit einer PH der Allianz hier stets auf der richtigen Seite und umfassend abgesichert.