Neueste Infos zur Corona Lage

Liebe Mitglieder des GC Ruhpolding,

heute haben wir, vom Bayerischen Golfverband folgende Informationen erhalten.

„In der Zwischenzeit ist die 12. BayIfSMV aktualisiert worden. Diese tritt bereits ab heute Freitag in Kraft.

Der § 10 Sport der 12. BayIfSMV ist an die Regelung im 4. IfSG angepasst, d.h. bei einer Inzidenz über 100 ist die „kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt;“

Eine Ergänzung des §10 der 12. BayIfSMV um die Sportausübung von Kinder in Gruppen von bis zu 5 Personen ist nicht übernommen worden. Dies ist zulässig, da die Länder das 4. IfSG „verschärfen“ können. Daher das Training von Kindern in Gruppen von bis zu 5 Personen ist dies in Bayern nicht erlaubt. Es kann damit beim Training nur Bezug auf den § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 genommen werden, d.h. zulässig ist das Training allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.“

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ihr Team des GC Ruhpolding