Die komplette Golfanlage mit allen Einrichtungen und Gebäuden ist ab sofort für den Publikumsverkehr gesperrt!
Bergründung: Bekanntmachung durch den Ministerpräsidenten am 16.03.2020.
„Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird von Behördenseite untersagt. Hierzu zählen insbesondere auch………., Vereinsräume, Sport- und Spielplätze…… ……. Dies gilt………. bis einschließlich 19. April 2020. „
Wir bitten Sie alle dieses Verbot zu akzeptieren. Die Situation ist für alle Beteiligten sehr ernst.
Zur Information, da wir unseren Spielbetrieb auf Sommergrüns und -Abschlägen erst ab 01.April eingeplant haben, gibt es keinen Grund zur Beunruhigung aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Bedenken wir, dass wir den Platz schon öfter erst Mitte April geöffnet haben, können wir noch recht entspannt bleiben.
Das Sekretariat ist jeweils Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar. Zum Schutz des Personals können wir keinen Publikumsverkehr im Sekretariat gestatten. Sollten Sie außerhalb dieser Zeiten ein Anliegen haben, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail unter info@golfclub-ruhpolding.de an uns.
Ihr Team des GC Ruhpolding