Die Golfsaison ist vorüber und wir planen bereits die Saison 2018. Dies gilt für unsere Turniere genau wie für unsere Mitgliedsbeiträge. Um für Sie ein planbares Budget erstellen zu können, benötigen wir diesen Kenntnisstand so früh wie möglich. Aus diesem Grund haben wir in unserer Satzung die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft auf 6 Monate festgelegt. Um den Bedürfnissen der heutigen Zeit gerechter zur werden, hat die Vorstandschaft vor einigen Jahren die Kündigungsfrist für Neumitglieder auf 3 Monate zum Jahresende toleriert. Das heißt bis 30.09. eines jeden Jahres. Dies macht die Planungen für das Folgejahr zwar schwieriger, jedoch kommen wir mit dieser Frist noch zurecht. Die Mitgliedsbeiträge sind Beiträge im wahrsten Sinne des Wortes. Der Mitgliedsbeitrag hat nichts mit der Häufigkeit des individuellen Spiels zu tun. In unserer Satzung heißt es, „Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen und an deren Veranstaltungen teilzunehmen……
………Der freiwillige Austritt kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, von der Frist in besonders gelagerten Einzelfällen abzusehen. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief ausgesprochen werden. Bis zum Wirksamwerden des Austritts hat das austretende Mitglied seine Pflichten zu erfüllen, insbesondere seine Beiträge zu zahlen.“
Gerade am Ende jeder Saison treffen immer wieder Kündigungen aus verschiedenen Gründen bei uns ein. Meist sind Alter, Krankheit, mangelnde Zeit, Wohnsitz- oder Clubwechsel die Gründe. Diese verstehen und akzeptieren wir selbstverständlich. Es ist jedes Mitgliedes satzungsmäßiges Recht die Mitgliedschaft in unserem Verein wieder zu kündigen. Bitte haben Sie aber auch Verständnis, wenn wir Kündigungen außerhalb der Kündigungsfrist nur satzungsgerecht akzeptieren. Die Kündigungen werden von uns für das Folgejahr selbstverständlich akzeptiert. Wir können auch zukünftig keine Ausnahmen mehr bei Verletzungen und Erkrankungen während der Saison machen. Besonders gelagerte Fälle, von denen der Vorstand laut Satzung Ausnahme der Kündigungsfrist gewähren kann, sind nur lebensbedrohliche Verletzungen oder Krankheiten.
Wenn Sie sich also zukünftig mit der Kündigung Ihrer Mitgliedschaft im Golfclub Ruhpolding beschäftigen, tun sie dies bitte fristgerecht. Falls Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Kündigungsfrist haben, beantworten wir Ihnen diese gerne im Sekretariat.
Wir danken für Ihr Verständnis im Sinne der Solidargemeinschaft des Golfclub Ruhpolding e.V.
Der Vorstand