Versammlungen abgewickelt

Dieses Jahr war das Abhalten unserer Versammlungen durch Corona extrem erschwert. Der Gesetzgeber hat für den e.V. die Form der schriftlichen Beschlussfassung ermöglicht. Diese Möglichkeit haben wir gewählt. 

Zunächst ein herzliches Dankeschön an alle die sich an dieser erstmals durchgeführten schriftlichen Beschlussfassung beteiligt haben. Wir haben es geschafft so viele Mitglieder zu aktivieren, dass wir eine gültige Abstimmung vermelden können.

Laut gesetzlicher Vorgabe müssen alle Mitglieder die Möglichkeit erhalten schriftlich abzustimmen und 50% davon müssen sich an der Wahl beteiligen. Leider ist im Gesetz nicht klar definiert ob es sich hierbei um laut Satzung stimmberechtigte Mitglieder oder ganz einfach alle Mitglieder ab 18 Jahre handelt. Die Auskunft des Deutschen Golfverbandes ist, dass es reicht die laut Satzung Stimmberechtigten heranzuziehen. In unserem Falle sind dies Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Firmenmitglieder. 

Um auf Nummer sicher zu gehen haben wir also zwei Arten der Auswertung vorgenommen. Einmal alle Mitglieder ab 18 Jahre (900) und einmal alle stimmberechtigten Mitglieder laut Satzung (290).

Die Abstimmungsergebnisse sind überwältigend und zeugen vom hohen Vertrauen in unsere Arbeit. Die einzelnen Ergebnisse können Sie im Mitgliederbereich nachlesen.

Anders war es bei der Gesellschafterversammlung. Diese musste als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. So traf man sich am 01.10.2020 um 19:00 Uhr unter Einhaltung der Hygienevorschriften im Festsaal der Gemeinde Siegsdorf. Inklusive aller vorliegenden Vollmachten waren 36,4 % der Stimmberechtigten anwesend. Damit war die Versammlung beschlussfähig. Allen Anträgen wurde einstimmig zugestimmt. Die Versammlung konnte nach 30 Minuten beendet werden. 

Damit können wir einen Schlussstrich unter das Thema Versammlungen 2020 ziehen. Wir hoffen im nächsten Jahr wieder auf die Möglichkeit von „normalen“ Versammlungen.

HF