Wie Sie bestimmt alle wissen, darf das Golfstüberl seinen Biergartenbetrieb ab Montag den 18.05. wieder aufnehmen. Das Team um Andreas Hochreiter freut sich schon auf Sie. Natürlich müssen die verpflichtenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Auch zur Cartnutzung gibt es ab Montag den 18.05.2020 eine aktuelle Änderung, vorgeschlagen vom BGV.
In den Leitlinien wurde geregelt, dass ein Cart nur von einer Person genutzt werden kann. Ausnahmen galten nur für Personen des gleichen Haushalts.
Mit der Verordnung vom 8.5. könnte das Cart auch von Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten genutzt werden. Die Staatsregierung empfiehlt bei dem Kontakt mit einem anderen Haushalt den Mindestabstand, er ist jedoch in diesem Fall nicht verpflichtend.
Um aber das Ansteckungsrisiko zu verringern, wird bei der Nutzung eines Carts durch Personen aus unterschiedlichen Haushalten eine Maskennutzung empfohlen. Nur einer der beiden gilt als Fahrer (wegen dem Anfassen des Lenkrads). Bedenken Sie bitte, dadurch besteht jedoch ein höheres Risiko!
In jedem Fall müssen wir beide Insassen der Carts (gerade auch wer mit wem gefahren ist) in einer Liste vorhalten, um eine Nachverfolgung gewährleisten zu können.
Ihr Team des GC Ruhpolding